Difference between revisions of "Kriterien für Auslandsaufenthalte"

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(Studienrelevante Auslandsaufenthalte NEUREGELUNG (UND ÜBERGANGSREGELUNG bis 31.10.2009))
(Studienrelevante Auslandsaufenthalte)
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== '''Studienrelevante Auslandsaufenthalte  ==
  
== '''Studienrelevante Auslandsaufenthalte NEUREGELUNG (UND ÜBERGANGSREGELUNG bis 31.10.2009)''' ==
 
  
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'''1. Allgemeine Kriterien:'''
  
1. Es muss an einem Ort stattfinden, an dem der/die Studierende viel Kontakt mit erwachsenen Native Speakers in der „target culture“ hat, wo die kommunikative Kompetenz verfeinert werden muss. Dies kann z.B. in einer der folgenden Situationen sein:
 
  
Ausbildungsinstitution (Schule/Universität)
 
Studium / Forschungsprojekt
 
Teaching assistantships
 
Forschungsprojekte (wenn die Zusammenarbeit im Team gewährleistet ist)
 
  
Private Wirtschaft
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Es muss an einem Ort stattfinden, an dem der/die Studierende viel Kontakt mit erwachsenen Native Speakers in der „target culture“ hat, wo die kommunikative Kompetenz verfeinert werden muss. Dies kann z.B. in einer der folgenden Situationen sein:
Arbeit  im Team
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Internships / Praktika (Verlage, Firmen)
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Soziale Organisationen
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Internships (z.B. Regierungen, National Park Service, Embassy, Bibliotheken)
+
  
Nicht akzeptabel sind dagegen
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Ausbildungsinstitution: Schulen (aber keine Sprachschule); Universitäten, z.B. Studium / Forschungsprojekte (wenn die Zusammenarbeit im Team gewährleistet ist)/    oder Teaching assistantships  an Schulen oder Universitäten (z.B. German language assistant in an English-speaking country)
• Au pair  (auch mit Sprachkurs)
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• Work and travel (farm work)  
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• Visiting friends and relatives
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• Language Schools
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Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt von der/dem FachberaterIn für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht.
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Arbeit in der privaten Wirtschaft - angenommen man/frau arbeitet im Team - z.B., Internships / Praktika (Verlage, Firmen)
  
2. Dauer und Timing: 
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Internships in Sozialen Organisationen, Regierungen, National Park Service, Botschaften, Bibliotheken, usw.
  
3 Monate (auch wenn wir 6 Monate – 1 Jahr empfehlen); dies kann aus besonderem Anlass auf vorherigen Antrag beim Prüfungsamt in zwei 6 wöchige Aufenthalte aufgeteilt werden.  
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'''A note:  You must spend your time abroad in an English-speaking country.''' This does not include the Netherlands, Denmark, Switzerland, Norway, or Sweden, even if you are planning to attend a university where all the courses are in English. 
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'''Definition of an "English-speaking country": a country in which English is an official language.'''
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'''Nicht akzeptabel dagegen wäre:'''
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Au pair  (auch mit Sprachkurs)/Work and travel (farm work)/Visiting friends and relatives/Language Schools
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Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt von der/dem FachberaterIn für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht (z.Z. Deidre Graydon [mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de deidre.graydon@uni-oldenburg.de]  und Joanna Pfingsthorn  [mailto:joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de]).
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'''2. Dauer und Timing:''' 
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3 Monate (auch wenn wir 6 Monate – 1 Jahr empfehlen); dies kann im Härtefall auf vorherigen Antrag beim Prüfungsamt in zwei 6 wöchige Aufenthalte aufgeteilt werden.  
 
   
 
   
 
Der Auslandsaufenthalt muss während des BA oder M. Ed geleistet werden, oder dazwischen  (aber Auslandsaufenthalte vor dem Studium zählen nicht!)  
 
Der Auslandsaufenthalt muss während des BA oder M. Ed geleistet werden, oder dazwischen  (aber Auslandsaufenthalte vor dem Studium zählen nicht!)  
  
  
3. Einreichung der Bescheinigung beim  Prüfungsamt
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'''3. Einreichung der Bescheinigung beim  Prüfungsamt'''
  
 
Der/Die StudentIn legt den Nachweis über den Auslandsaufenthalt einem /einer FachberaterIn vor. Der /Die FachberaterIn  füllt eine entsprechende MM Bescheinigung aus und bestätigt damit, dass der/die Studentin die Bedingungen erfüllt hat. Der/Die StudentIn reicht Kopien der Nachweise (die von der/dem FachberaterIn gegenzeichnet werden) beim Prüfungsamt ein.  
 
Der/Die StudentIn legt den Nachweis über den Auslandsaufenthalt einem /einer FachberaterIn vor. Der /Die FachberaterIn  füllt eine entsprechende MM Bescheinigung aus und bestätigt damit, dass der/die Studentin die Bedingungen erfüllt hat. Der/Die StudentIn reicht Kopien der Nachweise (die von der/dem FachberaterIn gegenzeichnet werden) beim Prüfungsamt ein.  
  
4. Härtefälle
 
  
In solchen Fällen (z.B bei Krankheit, usw.)  muss  ein  Antrag auf Härtefall  mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsamt gestellt werden.  Eine vergleichbare Prüfungsleistung wird dann vom Fach Anglistik und dem Prüfungsamt bestimmt. Studierende sollten aber zuerst ein Gespräch bei den Fachberaterinnen  für Auslandsaufenthalte suchen, z.Z. Deidre Graydon (deidre.graydon@uni-oldenburg.de) und Joanna Pfingsthorn  joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de).
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4. '''Härtefälle'''
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In solchen Fällen (z.B bei Krankheit, usw.)  muss  ein  Antrag auf Härtefall  mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsamt gestellt werden.  Eine vergleichbare Prüfungsleistung wird dann vom Fach Anglistik und dem Prüfungsamt bestimmt. Studierende sollten aber zuerst ein Gespräch bei den Fachberaterinnen  für Auslandsaufenthalte suchen, z.Z. Deidre Graydon [mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de deidre.graydon@uni-oldenburg.de] und Joanna Pfingsthorn  [mailto:joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de].
  
  
Übergangsregelung
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Nähere Informationen ist bei den Fachberaterinnen  für Auslandsaufenthalte zu bekommen, z.Z. Deidre Graydon [mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de deidre.graydon@uni-oldenburg.de] und Joanna Pfingsthorn  [mailto:joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de].
         
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'''Achtung:''' Die im SS 2009 eingeschriebene Studierende haben bis 31.10.2009 Zeit, um Auslandsaufenthalte nach den alten Regelungen anerkennen zu lassen (z.B. einen einjährigen Besuch einer High School während der Schulzeit oder ein schon geleistetes au pair Jahr mit Sprachkurs). Nähere Informationen ist bei den Fachberaterinnen  für Auslandsaufenthalte zu bekommen, z.Z. Deidre Graydon (deidre.graydon@uni-oldenburg.de) und Joanna Pfingsthorn  joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de). Nach dem 31.10.2009 wird dies aber nicht mehr möglich sein!
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Revision as of 17:10, 5 January 2010

Studienrelevante Auslandsaufenthalte

1. Allgemeine Kriterien:


Es muss an einem Ort stattfinden, an dem der/die Studierende viel Kontakt mit erwachsenen Native Speakers in der „target culture“ hat, wo die kommunikative Kompetenz verfeinert werden muss. Dies kann z.B. in einer der folgenden Situationen sein:

Ausbildungsinstitution: Schulen (aber keine Sprachschule); Universitäten, z.B. Studium / Forschungsprojekte (wenn die Zusammenarbeit im Team gewährleistet ist)/ oder Teaching assistantships an Schulen oder Universitäten (z.B. German language assistant in an English-speaking country)

Arbeit in der privaten Wirtschaft - angenommen man/frau arbeitet im Team - z.B., Internships / Praktika (Verlage, Firmen)

Internships in Sozialen Organisationen, Regierungen, National Park Service, Botschaften, Bibliotheken, usw.

A note: You must spend your time abroad in an English-speaking country. This does not include the Netherlands, Denmark, Switzerland, Norway, or Sweden, even if you are planning to attend a university where all the courses are in English.

Definition of an "English-speaking country": a country in which English is an official language.



Nicht akzeptabel dagegen wäre:

Au pair (auch mit Sprachkurs)/Work and travel (farm work)/Visiting friends and relatives/Language Schools

Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt von der/dem FachberaterIn für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht (z.Z. Deidre Graydon deidre.graydon@uni-oldenburg.de und Joanna Pfingsthorn joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de).

2. Dauer und Timing:

3 Monate (auch wenn wir 6 Monate – 1 Jahr empfehlen); dies kann im Härtefall auf vorherigen Antrag beim Prüfungsamt in zwei 6 wöchige Aufenthalte aufgeteilt werden.

Der Auslandsaufenthalt muss während des BA oder M. Ed geleistet werden, oder dazwischen (aber Auslandsaufenthalte vor dem Studium zählen nicht!)


3. Einreichung der Bescheinigung beim Prüfungsamt

Der/Die StudentIn legt den Nachweis über den Auslandsaufenthalt einem /einer FachberaterIn vor. Der /Die FachberaterIn füllt eine entsprechende MM Bescheinigung aus und bestätigt damit, dass der/die Studentin die Bedingungen erfüllt hat. Der/Die StudentIn reicht Kopien der Nachweise (die von der/dem FachberaterIn gegenzeichnet werden) beim Prüfungsamt ein.


4. Härtefälle

In solchen Fällen (z.B bei Krankheit, usw.) muss ein Antrag auf Härtefall mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsamt gestellt werden. Eine vergleichbare Prüfungsleistung wird dann vom Fach Anglistik und dem Prüfungsamt bestimmt. Studierende sollten aber zuerst ein Gespräch bei den Fachberaterinnen für Auslandsaufenthalte suchen, z.Z. Deidre Graydon deidre.graydon@uni-oldenburg.de und Joanna Pfingsthorn joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de.


Nähere Informationen ist bei den Fachberaterinnen für Auslandsaufenthalte zu bekommen, z.Z. Deidre Graydon deidre.graydon@uni-oldenburg.de und Joanna Pfingsthorn joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de.