Difference between revisions of "Organe der Studierendenschaft"

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(Die Organe der Studierendenschaft im Überblick)
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'''der Ältestenrat'''
 
'''der Ältestenrat'''
  
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* Der Ältestenrat setzt sich aus 3 immatrikulierten Studenten an der CvO Universität zusammen, die bei ihrer Wahl seit mindestens 2 Semestern immatrikuliert sein nmüssen. Sie dürfen kein Mitglied des Stupa oder der AStA sein.
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Gewählt werden die Mitglieder in der vorletzten regelmäßigen Sitzung des Stupa. Dafür wird eine 2/3 Mehrheit benötigt. Für eine Abberufung und Neuwahl muss ebenfalls mindestens eine 2/3 Mehrheit vorliegen. Kommt keine Wahl zustande, verlängert sich eine Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Sind weniger als 3 Mitglieder im Ältestenrat, gibt es im Stupa eine Nachwahl mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmenberechtigten. Wenn ein Ältestenrat zustande kommt, wählt dieser einen Vorsitzenden, der für die Einberufung und Leitung verantwortlich ist.
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Der Ältestenrat entscheidet über die Auslegung der Satzung und anderer Ordnungen der Studierendenschaft, über die Satzungsmäßigkeit von Beschlüssen der Organe der Studierendenschaft und über Anfechtungen von Wahlen und Urabstimmungen. Anfechten kann ein jeder an der CvO Universität immatrikulierter Student, der geltend macht, dass er durch Bescglüssen von Wahlen und Urabstimmungen in seinen Rechten verletzt worden ist. So eine Anfechtung ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse zulääsig. Wird eine Satzwidrigkeit eines Beschlusses festgestellt, so hat der Ältestenrat dieses aufzuheben.
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'''die Vollversammlung (VV)'''  
 
'''die Vollversammlung (VV)'''  

Revision as of 00:05, 7 December 2007

Diese Seite ist noch im Aufbau. Idee ist es, eine Sammlung aller Organe und ihrer einzelnen Aufgaben (was ist wozu da?) zu erstellen, die Studenten betreffen und bei denen sie mitwirken können.

Die Organe der Studierendenschaft im Überblick

das Studierendenparlament (Stupa)

der Allgemeine Studentierendenausschuss (AStA)

der Ältestenrat

  • Der Ältestenrat setzt sich aus 3 immatrikulierten Studenten an der CvO Universität zusammen, die bei ihrer Wahl seit mindestens 2 Semestern immatrikuliert sein nmüssen. Sie dürfen kein Mitglied des Stupa oder der AStA sein.

Gewählt werden die Mitglieder in der vorletzten regelmäßigen Sitzung des Stupa. Dafür wird eine 2/3 Mehrheit benötigt. Für eine Abberufung und Neuwahl muss ebenfalls mindestens eine 2/3 Mehrheit vorliegen. Kommt keine Wahl zustande, verlängert sich eine Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Sind weniger als 3 Mitglieder im Ältestenrat, gibt es im Stupa eine Nachwahl mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmenberechtigten. Wenn ein Ältestenrat zustande kommt, wählt dieser einen Vorsitzenden, der für die Einberufung und Leitung verantwortlich ist.

Der Ältestenrat entscheidet über die Auslegung der Satzung und anderer Ordnungen der Studierendenschaft, über die Satzungsmäßigkeit von Beschlüssen der Organe der Studierendenschaft und über Anfechtungen von Wahlen und Urabstimmungen. Anfechten kann ein jeder an der CvO Universität immatrikulierter Student, der geltend macht, dass er durch Bescglüssen von Wahlen und Urabstimmungen in seinen Rechten verletzt worden ist. So eine Anfechtung ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse zulääsig. Wird eine Satzwidrigkeit eines Beschlusses festgestellt, so hat der Ältestenrat dieses aufzuheben.

Eine Mitgliedschaft im Ältestenrat endet

- bei Endung der Mitgliedschaft in der Studierendenschaft (Exmatrikulation, Ende des Studiums)
- bei Verzicht, welcher dem Stupa schriftlich mitzuteilen ist
- bei Abberufung

die Vollversammlung (VV)

  • Diese Vollversammlung betrifft und umfasst alle immatrikulierten Studenten der CvO Universität. Jeder Student hat Stimmrecht. Einberufen wird sie durch
- mindestens 10 % an der CvO Universität immatrikulierten Studenten
- der Mehrheit des Stupa
- des AStA

Die Vollversammlung wird vom Präsidium des Stupa durch einen Aushang an mehreren frei zugänglichen Stellen der Universität einberufen. Dieser Aushang muss die Tagesordnung enthalten und mindestens 4 Tage vor der Vollversammlung und innerhalb der Vorlesungszeit erfolgen. Die Leitung einer solchen Vollversammlung übernimmt entweder das Präsidium des Stupa oder die AStA (zB Vollversammlung aller Studenten zum Boykott der Studiengebühren vor deren Einführung)

die Fachschaftsorgane

  • Zur Fachschaft gehören alle immatrikulierten Studenten eines Studienganges/Faches (zB Anglistik). Sie bilden also die Fachschaft. Die Zugehörigkeit bei einem Zwei-Fächer Bachelor richtet sich nach dem 1. Fach. Die Fachschaft wählt den Fachschaftsrat in einer Fachschaftsvollversammmlung.
  • Fachschaftsrat: Ist das, was allgemein als "Fachschaft" bezeichnet wird. Die Mitglieder eines Fachschaftsrates werden mit der Fachschaft (d.h. allen Anglistikstudenten) in einer Fachschaftsvollversammmlung gewählt. Der Fachschaftsrat führt die Angelegenheiten der Studenten in eigener Zuständigkeit aus und vertritt deren Anliegen und Belange gegenüber den Instituten - zB Studentische Vertretung in Gremien (mit Stimmrecht), Anträge stellen, Fragen beantworten, Beschwerden weiterleiten, Fahrten organisieren etc. Der Fachschaftsrat muss nach der Vollversammlung eine Fachschaftsordnung vorlegen und diese Ordnung mit einer 2/3 Mehrheit verabschieden (für "okay" befinden). Diese Ordnung darf nicht im Widerspruch mit anderen Ordnungen, wie etwa der Ordnung der Stupa, stehen.
  • Fachschafsvollversammlung: Eine Fachschaftsvollversammlung wird durch den Fachschaftsrat einberufen und bekanntgegeben, sowie deren Tagesordnung. In der Vollversammlung werden alle Belange der Studenten eines Studienganges besprochen und vertreten. Es können Wahlen für den Fachschaftsrat durchgeführt, sowie Vorschläge, Beschwerden und Empfehlungen abgegeben werden, die der Fachschaftsrat an die Fakultäts- und Institutsgremien weiterleiten (Fakultät III und Institut/Seminar Anglistik). Die Vollversammlung betrifft nur Studenten, Lehrende werden nicht zugegen sein.

die Fakultätskonferenzen

  • In die Fakultätskonferenz wird aus jedem Fachschaftsrat einer Fakultät (zB Fakultät III, Germanistik, Anglistik, Slavistik etc.) ein Mitglied mit Stimmrecht geschickt. Die Fakultätskonferenz ist somit eine Versammlung gewählter VertreterInnen der Studenten aus jeder der Fakultäten. Alle anderen Mitglieder der Fachschaftsräte sowie die studentischen Mitglieder des Fakultätsrates und einzelner Kommissionen sind ohne Stimmrecht. Aus der stimmberechtigten Mitte werden Sprecher der Fakultätskonferenz gewählt, die diese dann einberufen und leiten. In der Versammlung werden die Belange der Studenten der einzelnen Fakultäten besprochen sowie die studentischen Mitglieder des Fakultätsrates - welche von der Fakultätskonferenz bestimmt werden - und seiner Kommissionen und Ausschüssen beraten. Die studentischen Mitglieder haben Informationspflicht gegenüber der Fakultätskoferenz. Die Zusammensetzung kann mit einer 2/3 Mehrheit der stimmberechtigen Mitglieder auch anders geregelt, von Fachschatfsräten angefochten oder sogar aufgelöst werden. Dann bestimmt die Stupa die Zusammensetzung.
  • Studentische Fakultätsvollversammlung: Wird von der Fakultätskonferenz einberufen und geleitet. Sie umfasst dann alle Studenten einer Fakultät (?). In ihr werden die Belange der Studenten einr Fakultät besprochen, oder Empfehlungen an die Organe der Studierendenschaft und den Fakulttätsgremien abgegeben.

die FachschaftsvertreterInnenvollversammlung (F3V)

  • Die F3V ist eine Versammlung der Fachschaftsräte. Aus jedem Fachschatfsrat wird je ein (dafür gewähltes) Mitglied in die F3V geschickt. Die F3V dient der Vernetzung der Fachschaftsräte und Fachschaften untereinander sowie mit anderen Organen (Stupa, AStA). Sie gibt Fragen und Kommentare, die alle Fachschaften und deren Fachschaftsräte betreffen. Zudem stellt sie Finanzanträge zur Finanzierung der Aufgaben der Fachschaftsräte (zB Erstifahrt?). Sie trifft sich 1 x in der Woche. Die F3V wählt sogenannte FachschaftsreferentInnen als Mitglieder des AStA, welche dann das unabhängigen Fachschaftsreferat bilden. Die Einberufung, Leitung und Protokollführung einer Versammlung übernehmen diese FachschaftsreferentInnen. Ansonten gibt es zur näheren Regelung eine Ordnung von der F3V.

das Autonome Feministische FrauenLesben Referat (FemRef)

  • Vollversammlung
  • Plenum

die Hochschulgruppe ausländischer Studierender (HGAS)

  • Vollversammlung
  • Mitgliederversammlung
  • Vertreter (ASV)

das autonome Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende (BeRef)

  • Vollversammlung

das autonome Schwulenreferat

  • Vollversammlung
  • Plenum
  • Referentenkollektiv

Fakultätsrat

  • Er entscheidet in Angelegenheiten, die Forschung und Lehre betreffen. Er beschließt auch Ordnungen der Fakultät III, wie zB die Prüfungsordnungen. Stellungnahme gegenüber dem Präsidium bezüglich Einführung, wesentlichen Änderungen und Schließungen von Studiengängen (also zB die neue Prüfungsordnung WS 07/08 ? Gab es auch ini Kunst). Der Fakultätsrat trifft sich 1 x im Monat, seine studentischen Vertreter kommen aus unterschiedlichen Fächern und werden gewählt.

Seminarrat

  • Der Seminarrat (= Institutsrat? Vgl. Germanistik) berät und entscheidet die Angelegenheiten des Faches Anglistik. In ihm werden Entscheidungen vorbereitet. Der Seminarrat tagt 1 x im Monat. Die studentischen Vertreter können aus dem Fachschaftsrat kommen oder andere Studenten sein (ist offen zugänglich für Studenten?). Die studentischen Vertreter haben Stimmrecht.

Studienkommission (Stuko)

  • In der Studienkommission werden die Entscheidungen über die Verteilung von Studiengebühren auf Fakultätsebene gefällt. Es werden auch Anträge gestellt, die später in den Fakultätsrat kommen. Wichtig ist hier auch die Koordination zwischen den einzelnen Instituten/Seminaren der Fakultät III. Die Studienkommission tagt entweder 1 x im Monat, oder bei wichtigen Anliegen. Seine studentischen Vertreter müssen von der Studienkommission gewählt werden.

Studiengremium

  • Im Studiengremium werden die Entscheidungen über die Verteilung der Studiengebühren auf Institusebene gefällt. Zudem wird über das Lehrangebot und Studienordnung gesprochen. (Tagung? Stud. Vertreter?)

Berufungskommission (BK)

  • Wenn es eine Stellenausschreibung in einem Institut/Seminar gibt, sichtet eine Berufungskommission alle eingangenen Bewerbungen, beurteilt die Kandidaten und erstellt dann eine Berufungsliste. Diese entscheidet darüber, wer an die Uni berufen wird. In der BK gibt es ein (oder mehrere?) studentische Vertreter.

Quellen:

Satzung der Studierendenschaft