Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"
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• Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) | • Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) | ||
− | Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!) | + | |
+ | '''Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.''' Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!) |
Revision as of 22:32, 20 February 2009
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik in Oldenburg
• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote)11 Punkte
• Internet-based TOEFL (iBT) Ergebnisse 100 Punkte
• IELTS Band 6,5
• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“
• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
• Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de)
Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!)