Difference between revisions of "Organe der Studierendenschaft"

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(Fakultätsrat)
(Studienkommission (StuKo))
 
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Die Satzung, Änderungen in ihr und andere generelle Regelungen (Ordnungen), welche die Organe der Studierendenschaft beschließen, sind durch Aushang an vorgesehenen Stellen der Universität öffentlich bekannt zu machen. Dieser Aushang muss dann mindestens 1 Woche dauern. Beginn und Ende dieses Aushanges sind auf dem ausgehängten Exemplar der Satzung, Satzänderung oder Ordnung zu vermerken. Wenn die Genehmigung der Hochschulleitung erforderlich ist, erfolgt die Bekanntmachung auch in dem Amtlichen Mitteilungen der CvO Universität. Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten. Diese Niederschriften müssen ebenfalls mindestens 1 Woche lang an den vorgesehenen Stellen ausgehängt werden, sofern sie nicht vertrauliche Gegenstände enthalten.
 
Die Satzung, Änderungen in ihr und andere generelle Regelungen (Ordnungen), welche die Organe der Studierendenschaft beschließen, sind durch Aushang an vorgesehenen Stellen der Universität öffentlich bekannt zu machen. Dieser Aushang muss dann mindestens 1 Woche dauern. Beginn und Ende dieses Aushanges sind auf dem ausgehängten Exemplar der Satzung, Satzänderung oder Ordnung zu vermerken. Wenn die Genehmigung der Hochschulleitung erforderlich ist, erfolgt die Bekanntmachung auch in dem Amtlichen Mitteilungen der CvO Universität. Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten. Diese Niederschriften müssen ebenfalls mindestens 1 Woche lang an den vorgesehenen Stellen ausgehängt werden, sofern sie nicht vertrauliche Gegenstände enthalten.
  
Begriffbestimmung: Mittleres Beitragsaufkommen im Sinne dieser Satzung ist das durchschnittliche Aufkommen an Studierendenschaftsbeiträgen, die nicht nach einer Ordnung zweckgebunden für ein Semesterticket oder eine Fahrrad-Selbsthilfewerkstatt zu verwenden sind, in den letzten drei Haushaltsjahren. Soll heißen: Neben dem Studienbeitrag von 500 € ist auch ein Semesterbeitrag von ca. 224 € zu zahlen. Von diesem Geld wird u.a. das Studentenwerk Oldenburg (mit-) finanziert (daher Studentenwerksbeitrag). Mit dem Studentenschaftsbeitrag wird die Infrastruktur des AStA finanziert, seine Referate und andere Betreuungsangebote.
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Begriffbestimmung: Mittleres Beitragsaufkommen im Sinne dieser Satzung ist das durchschnittliche Aufkommen an Studierendenschaftsbeiträgen, die nicht nach einer Ordnung zweckgebunden für ein Semesterticket oder eine Fahrrad-Selbsthilfewerkstatt zu verwenden sind, in den letzten drei Haushaltsjahren. Soll heißen: Neben dem Studienbeitrag von 500 € ist auch ein Semesterbeitrag von ca. 248 € zu zahlen. Von diesem Geld wird u.a. das Studentenwerk Oldenburg (mit-) finanziert (daher Studentenwerksbeitrag). Mit dem Studentenschaftsbeitrag wird die Infrastruktur des AStA finanziert, seine Referate und andere Betreuungsangebote.
  
 
== das Studierendenparlament (StuPa) ==
 
== das Studierendenparlament (StuPa) ==
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== Studienkommission (StuKo) ==
 
== Studienkommission (StuKo) ==
  
* In der Studienkommission werden zum Beispiel die Entscheidungen über die Verteilung von Studiengebühren auf Fakultätsebene gefällt. Jede Fakultät hat dabei ihre eigene StuKo. In der StuKo werden auch Anträge gestellt, die später in den Fakultätsrat kommen. Wichtig ist hier vor allem die Koordination zwischen den einzelnen Instituten/Seminaren der Fakultät (hier: FK III). In der Regel werden Vorschläge und Abstimmungen gemacht, zum Beispiel über Änderungen in den fachspezifischen Anlagen der Studienfächer, in den Prüfungs- und Studienordnungen oder über das Lehrangebot der Studienfächer. Letzte Instanz in der Entscheidung ist aber der Fakultätsrat. Die Studienkommission tagt entweder 1 x im Monat oder bei wichtigen Anliegen. Die StuKo besteht aus je vier studentischen Mitgliedern und je vier Lehrenden aus der Fakultät III sowie aus einem Vorsitz und einem Protokollanten. Die (studentischen) Mitglieder müssen vom Fakultätsrat gewählt werden. Dabei stellt ein studentisches Mitglied des Fakultätsrats die zur Wahl stehenden Mitglieder für die StuKo auf. In der Regel werden Mitglieder der jeweiligen, in der Fakultät ansässigen Fachschaften aufgestellt, allerdings ist die Mitgliedschaft in der StuKo an sich fachschaftsunabhängig, d.h. auch nicht-Mitglieder einer Fachschaft, aber Studenten der Fakultät III, können sich in die StuKo wählen lassen. Die StuKo kann auch als Gast besucht werden, sie ist also öffentlich. Nur der vertrauliche Teil der Sitzung darf nur von den gewählten Mitgliedern beigewohnt werden.
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* In der Studienkommission wird zum Beispiel über die Verwendung der Studienbeiträge (=Studiengebühren) für jedes Fach diskutiert, d.h. die einzelnen Fächer (Institute) müssen nachweisen, wie sie die Studienbeiträge eingesetzt und verwendet haben (z.B. für Lehrpersonal oder für Lehrmaterial). Jede Fakultät hat ihre eigene StuKo. In der StuKo werden auch Anträge gestellt, die später in den Fakultätsrat kommen. Wichtig ist hier vor allem die Koordination zwischen den einzelnen Instituten/Seminaren der Fakultät (hier: FK III). In der Regel werden Vorschläge bzw. Anträge und Abstimmungen gemacht über Änderungen in den fachspezifischen Anlagen der Studienfächer, in den Prüfungs- und Studienordnungen oder über das Lehrangebot der Studienfächer. Letzte Instanz in der Entscheidung ist aber der Fakultätsrat. Die Studienkommission tagt entweder 1 x im Monat oder bei wichtigen Anliegen. Die StuKo besteht aus je vier studentischen Mitgliedern und je vier Lehrenden aus der Fakultät III sowie aus einem Vorsitz und einem Protokollanten. Die (studentischen) Mitglieder müssen vom Fakultätsrat gewählt werden. Dabei stellt ein studentisches Mitglied des Fakultätsrats die zur Wahl stehenden Mitglieder für die StuKo auf. In der Regel werden Mitglieder der jeweiligen, in der Fakultät ansässigen Fachschaften aufgestellt, allerdings ist die Mitgliedschaft in der StuKo an sich fachschaftsunabhängig, d.h. auch nicht-Mitglieder einer Fachschaft, aber Studenten der Fakultät III, können sich in die StuKo wählen lassen.  
 
:* Eine '''fakultätsübergreifende Studienkommission''' setzt sich aus den Vertretern der fünf Fakultäten der Universität zusammen. Sie übernimmt gleiche Aufgaben, ihre Mitglieder sind hier jedoch je fünf studentische Vertreter und je fünf Lehrende (pro Fakultät also ein studentisches Mitglied und ein Lehrender).
 
:* Eine '''fakultätsübergreifende Studienkommission''' setzt sich aus den Vertretern der fünf Fakultäten der Universität zusammen. Sie übernimmt gleiche Aufgaben, ihre Mitglieder sind hier jedoch je fünf studentische Vertreter und je fünf Lehrende (pro Fakultät also ein studentisches Mitglied und ein Lehrender).
  

Latest revision as of 18:13, 5 June 2009

Die Anglistik und Amerikanistik-
Fachschaft in Oldenburg
Orientation
Organe der Studierendenschaft

Diese Seite soll eine Sammlung aller Organe umfassen, die Studenten betreffen und bei denen sie mitwirken können. Zudem sollen ihre Aufgaben und ihre Wahl erläutert werden. Auch Gremien wie der Seminarrat werden erklärt, da auch in diesen Gremien studentische Vertreter zugegen sind. Diese sind aber von den Organen der Studierendenschaft abgegrenzt (Trennlinie).

Allgemeines

  • Die einzelnen Organe der Studierendenschaft und ihre Ausschüsse und Kommissionen tagen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (dazu zählen aber nicht zwangläufig Gremien wie die Studienkommission oder der Fakultätsrat). Beschlüsse werden mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, es sei denn, die Satzung bestimmt etwas anderes. Jede Stimmenthaltung zählt als nicht abgegebene Stimme. Die Satzung der Studierenden sowie Änderungen in ihr werden im StuPa mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder beschlossen. In seltenen Fällen können Beschlüsse auch in einem Umlaufverfahren gefasst werden, wenn sie z.B. außerhalb der Lehrveranstaltungszeit gefasst werden sollen oder wenn auf einer Sitzung zwar eine relative Mehrheit, aber nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit erreicht wurde. Der Abstimmungszeitraum beträgt dann mindestens 1 Woche und zur Beschlussfassung ist die Mehrheit der Mitglieder erforderlich.

Die Satzung, Änderungen in ihr und andere generelle Regelungen (Ordnungen), welche die Organe der Studierendenschaft beschließen, sind durch Aushang an vorgesehenen Stellen der Universität öffentlich bekannt zu machen. Dieser Aushang muss dann mindestens 1 Woche dauern. Beginn und Ende dieses Aushanges sind auf dem ausgehängten Exemplar der Satzung, Satzänderung oder Ordnung zu vermerken. Wenn die Genehmigung der Hochschulleitung erforderlich ist, erfolgt die Bekanntmachung auch in dem Amtlichen Mitteilungen der CvO Universität. Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten. Diese Niederschriften müssen ebenfalls mindestens 1 Woche lang an den vorgesehenen Stellen ausgehängt werden, sofern sie nicht vertrauliche Gegenstände enthalten.

Begriffbestimmung: Mittleres Beitragsaufkommen im Sinne dieser Satzung ist das durchschnittliche Aufkommen an Studierendenschaftsbeiträgen, die nicht nach einer Ordnung zweckgebunden für ein Semesterticket oder eine Fahrrad-Selbsthilfewerkstatt zu verwenden sind, in den letzten drei Haushaltsjahren. Soll heißen: Neben dem Studienbeitrag von 500 € ist auch ein Semesterbeitrag von ca. 248 € zu zahlen. Von diesem Geld wird u.a. das Studentenwerk Oldenburg (mit-) finanziert (daher Studentenwerksbeitrag). Mit dem Studentenschaftsbeitrag wird die Infrastruktur des AStA finanziert, seine Referate und andere Betreuungsangebote.

das Studierendenparlament (StuPa)

  • Das StuPa ist die beschlussfassende Versammlung gewählter VertreterInnen der Studierendenschaft der gesamten Universität und beschließt in allen Belangen der Studierendenschaft. Sie ist sozusagen die "Legislative". Zu den besonderen Aufgaben des StuPa gehören:
- die Satzung,
- die Ordnungen der Studierendenschaft,
- der Haushaltsplan der Studierendenschaft,
- die Wahl eines Präsidiums des Studierendenparlaments,
- die Entscheidung über die Mitgliedschaft der Studierendenschaft in ihren Dachverbänden und Zusammenschlüssen
- die Wahl, Entlastung und Abberufung der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA)

Das StuPa hat 50 Mitglieder, sofern eine Liste nicht weniger KandidatInnen als errungene Sitze hat. In diesem Falle verringert sich die Zahl der Mitglieder entsprechend.

Die Mitglieder des StuPa werden von den an der CvO Universität immatrikulierten Studenten in einer freien, gleichen und geheimen Wahl und nach den Grundsätzen der mit der Personenwahl verbundenen Listenwahl gewählt. Bei der Vergabe der Sitze im StuPa richtet sich die Reihenfolge der BewerberInnen auf ihrer Liste nach der Zahl ihrer Stimmen. Einzelwahlvorschläge sind möglich. Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl wird gewählt, wenn:

- nur Einzelwahlvorschläge vorliegen
- nur ein Listenwahlvorschlag vorliegt

Eine regelmäßige Amtszeit beträgt 1 Jahr/2 Semester. Sie beginnt mit der festgesetzten Sitzung des StuPa am Ende des Wintersemesters und endet mit dem Zusammentritt des am Ende des WS neu gewählten StuPa. Kommt bis zum Ende des WS keine Wahl zustande, so verlängert sich die Amtszeit der bisherigen Mitglieder bis zum Zusammentritt des neu gewählten StuPa, dessen Amtszeit wiederum mit dem folgenden WS endet. Ansonsten kann eine Mitgliedschaft im StuPa enden:

- bei Beendigung der Mitgliedschaft der Studierendenschaft (Exmatrikulation, Ende des Studiums)
- durch Verzicht, welcher dem Präsidium des StuPa schriftlich mitzuteilen ist

Für so ein vorzeitiges Ausscheiden rückt dann der/die nichtgewählte/r BewerberIn der betreffenden List nach, auf den/die bei der Wahl die meisten Stimmen entfielen. Diese nichtgewählten BewerberInnen sind auch bei Verhinderung von Mitgliedern deren Vertretung. Wenn auf der Liste nicht mehr Namen stehen, gibt es kein Nachrückverfahren.

Sitzungen/Tagungen des StuPa sind ausschließlich während der Lehrveranstaltungszeit. Während dieser Zeit beruft das StuPa in der Regel 1 x im Monat eine Sitzung ein. Jeder Student hat Rederecht/-freiheit und kann Anträge stellen genauso wie die Mitglieder der anderen Organe. Weitere Sitzungen können durch das Präsidium des Stupa einberufen werden oder auf schriftliches Verlangen von:

- 10 Mitgliedern des StuPa
- der AStA
- 10% der Studierendenschaft der CvO Universität

Dem Verlangen ist ein Tagesordnungsvorschlag beizufügen.

Das StuPa ist ordnungsgemäß einberufen, wenn Termin, Ort und Tagungsvorschlag mindestens am 4ten (Studien-)Tag vor dem Tag der Sitzung den Mitgliedern schriftlich zugegangen und der restlihen Studierendenschaft durch Aushang an den dafür vorgesehenen Stellen der Universität bekannt gemacht worden sind.

Das StuPa ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Das Präsidium des StuPa stellt zu Beginn der Sitzung die Beschlussfähigkeit fest. Das StuPa gilt dann als beschlussfähig, auch wenn sich sie Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder im Laufe der Sitzung verringert, sofern nicht ein Mitglied die Beschlussunfähigkeit geltend macht. Im Falle einer Beschlussunfähigkeit stellt das Präsidium des StuPa dies fest und beruft zur Behandlung der nicht erledigten Tagesordnungspunkte eine 2te Sitzung ein. Diese 2te Sitzung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, worauf aber bei der Einladung hingewiesen werden muss.

Näheres zum StuPa, seinen Aufgaben und Protokolle der Sitzungen zum Nachlesen unter: StuPa Oldenburg

der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)

  • Der AStA vertritt die Studierendenschaft der gesamten Universtität und ist ihr ausführendes Organ, die "Exekutive", wenn man so will. Jedes Jahr erstellt der AStA einen Haushaltsplanentwurf und ist für deren Ausführung verantwortlich. Für die Ausführung der Haushaltstitel für das FemRef, die HGAS, das BeRef und das autonome Schwulenreferat (siehe unten) werden allerdings besondere Finanzbeauftragte als Mitglieder des AStA von den jeweiligen Organen gewählt und vom StuPa bestätigt.

Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen müssen von mindestens 2 Mitgliedern des AStA gemeinschaftlich abgegeben werden. Erklärungen, durch die die Studierendenschaft verpflichtet werden soll, müssen schriftlich verfasst werden.

Mitglieder des AStA werden mit der Mehrheit der Stimmen im StuPa gewählt und/oder abberufen. Wenn keine Wahl zustande kommt, wird diese wiederholt. Im 4. Wahlgang ist dann schließlich gewählt, wer die meisten Stimmen hat.

Die Amtszeit im AStA beginnt mit dem Zeitpunkt seiner Wahl und endet mit der Wahl des neuen AstA. Seine Amtszeit beträgt wie im StuPa 1 Jahr/ 2 Semester beginnend im WS. Auch seine Beschlussfähigkeit gleicht der des StuPa, sprich die Sitzung muss ordnungsgemäßig einberufen werden mit Bekanntmachung von Ort, Datum und Tagesordnung, Anwesenheit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn festgesetzt und eine 2. Sitzung wird einberufen wenn Tagesordnungspunkte nicht erledigt wurden. Die Mitgliedschaft im AStA endet:

- wenn vom StuPa abberufen
- bei Beendigung der Mitgliedschaft der Studierendenschaft (Exmatrikulation, Ende des Studiums)
- durch Verzicht, der dem Präsidium des StuPa schriftlich mitzuteilen ist
  • Daran arbeitet der AStA u.a. zur Zeit: Arbeitssituation in der Bibliothek und die Anwesenheitspflicht in BA-Modulen. Näheres über die Themen, mit denen er sich befasst etc. zum Nachlesen unter: AStA Oldenburg Der AStA trifft sich Montags um 14 Uhr in der AStA-Sitzecke (im Mensafoyer, hinten durch zum AStA). Man selbst kann bei einer AStA Sitzung einen Finanzantrag stellen, bei denen studentische, politische oder kulturelle Projekte innerhalb der Uni und in Oldenburg finanziell gefördert werden. Nicht finanziert werden jedoch faschistische, sexistische und antisemitische Projekte, auch kein Spitzensport und keine universitäre Lehre - das wäre Aufgabe der Universität.
  • Der AStA gliedert sich und seine Aufgaben in verschiedene Referate, die zum Teil autonom sind:
- SprecherInnen, die den AStA nach Außen vertreten (und Mitglieder im Vorstand)
- Ein Finanzreferent (regelt die Finanzen des AStA und ist im Vorstand)
- Politikreferat (Arbeitsschwerpunkte und Aktionen des AStA)
- Hochschulpolitisches Referat (Universitäts- und Bildungspolitik)
- Gremienreferat (unterstützt Studierende bei ihrer Gremienarbeit)
- Öffentlichkeitsreferat (Infos über die Arbeiten der einzelnen Referate, Zeitung des AStA, Kontakt zu außeruniversitären Gruppen)
- Antirassismusreferat (antirassistische Projekte innerhalb und außerhalb der Uni, zB Kooperation mit der HGAS)
- Ökologiereferat (Verbesserung Ökologie und Gesundheit)
- Referentinnen für Semesterticket und Verkeh
- Sozialreferat (SozRef) (unterstützt Studenten in ihren sozialen Belangen wie etwa BaFöG, Wohngeld, Studieren mit Kind, Verwaltungsrecht und Klagen)
- Härtefall-Sozialreferenten (Rückerstattungen von zB Semesterticket)
- die Hochschulgruppe ausländischer Studierender (HGAS)
- Autonomes Feministisches Referat (RemRef)
- Autonomes Schwulenreferat (SchwuRef)
- Autonomes Referat für Behinderte und chronisch Kranke (BeRef)
- Sekretariat, Fahrradselbsthilfewerkstatt, Druckerei

Mehr zu den einzelnen Referaten und wo ihr sie finden könnt (Räume) unter: Struktur des AStA

der Ältestenrat

  • Der Ältestenrat setzt sich aus 3 immatrikulierten Studenten an der CvO Universität zusammen, die bei ihrer Wahl seit mindestens 2 Semestern immatrikuliert sein müssen. Sie dürfen kein Mitglied des StuPa oder des AStA sein.

Gewählt werden die Mitglieder in der vorletzten regelmäßigen Sitzung des StuPa. Dafür wird eine 2/3 Mehrheit benötigt. Für eine Abberufung und Neuwahl muss ebenfalls mindestens eine 2/3 Mehrheit vorliegen. Kommt keine Wahl zustande, verlängert sich eine Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Sind weniger als 3 Mitglieder im Ältestenrat, gibt es im StuPa eine Nachwahl mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmenberechtigten. Wenn ein Ältestenrat zustande kommt, wählt dieser einen Vorsitzenden, der für die Einberufung und Leitung verantwortlich ist.

Der Ältestenrat entscheidet über die Auslegung der Satzung und anderer Ordnungen der Studierendenschaft, über die Satzungsmäßigkeit von Beschlüssen der einzelnen Organe der Studierendenschaft und über eine (Un-)Gültigkeit von Wahlen und Urabstimmungen und im Falle einer Ungültigkeit über eine Anfechtung. Anfechten kann jeder an der CvO Universität immatrikulierter Student, der geltend macht, dass er durch Beschlüsse von Wahlen und Urabstimmungen in seinen Rechten verletzt worden ist. So eine Anfechtung ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse zulässig. Verstößt ein Beschluss gegen die Satzung oder Rechte, so hat der Ältestenrat diesen Beschluss aufzuheben.

Eine Mitgliedschaft im Ältestenrat endet:

- bei Endung der Mitgliedschaft in der Studierendenschaft (Exmatrikulation, Ende des Studiums)
- bei Verzicht, welcher dem StuPa schriftlich mitzuteilen ist
- bei Abberufung

die Vollversammlung (VV)

  • Die Vollversammlung betrifft und umfasst alle immatrikulierten Studenten der CvO Universität. Jeder Student hat Stimmrecht. Sie ist das höchste Organ der Studierenden an der Universität. Einberufen wird sie durch:
- mindestens 10% an der CvO Universität immatrikulierten Studenten
- die Mehrheit des Stupa
- den AStA

Die Vollversammlung wird vom Präsidium des StuPa durch einen Aushang an mehreren frei zugänglichen Stellen der Universität einberufen. Dieser Aushang muss die Tagesordnung enthalten und mindestens 4 Tage vor der Vollversammlung und innerhalb der Vorlesungszeit erfolgen. Die Leitung einer solchen Vollversammlung übernimmt entweder das Präsidium des StuPa oder der AStA

(z.B. gab es eine Vollversammlung aller Studenten zum Boykott der Studiengebühren vor deren Einführung)

die Fachschaftsorgane

  • Zur Fachschaft gehören alle immatrikulierten Studenten eines Studienganges/Faches (zB Anglistik). Sie bilden also die Fachschaft. Die Zugehörigkeit bei einem Zwei-Fächer Bachelor richtet sich nach dem 1. Fach. Die Fachschaft wählt den Fachschaftsrat in einer Fachschaftsvollversammmlung.
  • Fachschaftsrat: Ist das, was allgemein als "Fachschaft" bezeichnet wird. Die Mitglieder eines Fachschaftsrates werden mit der Fachschaft (d.h. allen Anglistikstudenten) in einer Fachschaftsvollversammmlung gewählt. Der Fachschaftsrat führt die Angelegenheiten der Studenten in eigener Zuständigkeit aus und vertritt deren Anliegen und Belange gegenüber den Instituten - zB Studentische Vertretung in Gremien (mit Stimmrecht), Anträge stellen, Fragen beantworten, Beschwerden weiterleiten, Fahrten organisieren etc. Der Fachschaftsrat muss nach der Vollversammlung eine Fachschaftsordnung vorlegen und diese Ordnung mit einer 2/3 Mehrheit verabschieden (für "okay" befinden). Diese Ordnung darf nicht im Widerspruch mit anderen Ordnungen, wie etwa der Ordnung des StuPa, stehen.
  • Fachschafsvollversammlung: Eine Fachschaftsvollversammlung wird durch den Fachschaftsrat einberufen und bekannt gegeben, sowie deren Tagesordnung. In der Vollversammlung werden alle Belange der Studenten eines Studienganges besprochen und vertreten. Es können Wahlen für den Fachschaftsrat durchgeführt, sowie Vorschläge, Beschwerden und Empfehlungen abgegeben werden, die der Fachschaftsrat an die Fakultäts- und Institutsgremien weiterleiten (Fakultät III und Institut/Seminar Anglistik). Die Vollversammlung betrifft nur Studenten, Lehrende werden nicht zugegen sein.

die FachschaftsvertreterInnenvollversammlung (F3V)

  • Die F3V ist eine Versammlung der Fachschaftsräte. Aus jedem Fachschatfsrat wird je ein (dafür gewähltes) Mitglied in die F3V geschickt. Die F3V dient der Vernetzung der Fachschaftsräte und Fachschaften untereinander sowie mit anderen Organen (StuPa, AStA). Sie gibt Fragen und Kommentare, die alle Fachschaften und deren Fachschaftsräte betreffen. Zudem stellt sie Finanzanträge zur Finanzierung der Aufgaben der Fachschaftsräte (zB Erstifahrt?). Sie trifft sich 1 x in der Woche. Die F3V wählt sogenannte FachschaftsreferentInnen als Mitglieder des AStA, welche dann das unabhängigen Fachschaftsreferat bilden. Die Einberufung, Leitung und Protokollführung einer Versammlung übernehmen diese FachschaftsreferentInnen. Ansonten gibt es zur näheren Regelung eine Ordnung von der F3V.

die Fakultätskonferenzen

  • In die Fakultätskonferenz wird aus jedem Fachschaftsrat einer Fakultät (zB Fakultät III, Germanistik, Anglistik, Slavistik etc.) ein Mitglied mit Stimmrecht geschickt. Die Fakultätskonferenz ist somit eine Versammlung gewählter VertreterInnen der Studenten aus jeder der Fakultäten. Alle anderen Mitglieder der Fachschaftsräte sowie die studentischen Mitglieder des Fakultätsrates und einzelner Kommissionen sind ohne Stimmrecht. Aus der stimmberechtigten Mitte werden Sprecher der Fakultätskonferenz gewählt, die diese dann einberufen und leiten. In der Versammlung werden die Belange der Studenten der einzelnen Fakultäten besprochen sowie die studentischen Mitglieder des Fakultätsrates - welche von der Fakultätskonferenz bestimmt werden - und seiner Kommissionen und Ausschüssen beraten. Die studentischen Mitglieder haben Informationspflicht gegenüber der Fakultätskonferenz. Die Zusammensetzung kann mit einer 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auch anders geregelt, von Fachschatfsräten angefochten oder sogar aufgelöst werden. Dann bestimmt das StuPa die Zusammensetzung.
  • Studentische Fakultätsvollversammlung: Wird von der Fakultätskonferenz einberufen und geleitet und umfasst die Studenten einer Fakultät. In ihr werden die Belange der Studenten einer Fakultät besprochen, oder Empfehlungen an die Organe der Studierendenschaft und den Fakulttätsgremien abgegeben.

Senat

Fakultätsrat

  • Jede Fakultät hat ihren Faklutätsrat. Dieser entscheidet in letzter Instanz in Angelegenheiten, die Forschung und Lehre innerhalb der Fakultät betreffen. Er beschließt auch Ordnungen der Fakultät, wie zB die Prüfungsordnungen. Stellungnahme gegenüber dem Präsidium bezüglich Einführung, wesentlichen Änderungen und Schließungen von Studiengängen. Er setzt sich aus dem Dekan, einer ProfessorInnengruppe, einer Gruppe wissenschaftlicher Mitarbeiter, einer MTV-Gruppe (Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung) und einer Gruppe von Studierenden zusammen. Die studentischen Vertreter haben zwei Sitze mit zwei Stimmen (bei einem 2-Fächer Bachelor in zwei Fakultäten wählt man aber trotzdem nur in einer Fakultät). Seine Wahl findet 1 x jährlich im WS statt. Der Fakultätsrat trifft sich 1 x im Monat, seine studentischen Vertreter kommen aus unterschiedlichen Fächern und werden gewählt.
Aktuelle Zusammensetzungen:
  1. Fakultät I
  2. Fakultät II (Fehler im Link)
  3. Fakultät III
  4. Fakultät IV (Fehler im Link)
  5. Fakultät V

Seminarrat

  • Der Seminarrat (in der Germanistik auch Institutsrat) ist das höchste Beschlussorgan des Studienseminares und entscheidet über die Angelegenheiten des Seminars/Faches Anglistik, wie etwa Planung, Durchführung und Evaluation der Veranstaltungen. Er setzt sich aus einer Professorengruppe, aus einer wissenschaftlichen Mitarbeitergruppe, aus Vertretern aus der Verwaltung und einem studentischen Vertreter zusammen (alle gewählt). Der Seminarrat tagt 1 x im Monat. Die studentische Vertretung kommt aus dem Fachschaftsrat und hat Stimmrecht. In ihrer Abwesenheit oder Verhinderung übernimmt ein Stellvertreter die studententische Vertretung und hat Stimmrecht. Der Seminarrat ist für alle (Anglistik-)Studenten öffentlich, lediglich der interne Teil der Sitzung wird unter den gewählten Mitgliedern stattfinden. Alle anderen, nicht gewählten Mitglieder, haben dann die Sitzung zu verlassen.

Studienkommission (StuKo)

  • In der Studienkommission wird zum Beispiel über die Verwendung der Studienbeiträge (=Studiengebühren) für jedes Fach diskutiert, d.h. die einzelnen Fächer (Institute) müssen nachweisen, wie sie die Studienbeiträge eingesetzt und verwendet haben (z.B. für Lehrpersonal oder für Lehrmaterial). Jede Fakultät hat ihre eigene StuKo. In der StuKo werden auch Anträge gestellt, die später in den Fakultätsrat kommen. Wichtig ist hier vor allem die Koordination zwischen den einzelnen Instituten/Seminaren der Fakultät (hier: FK III). In der Regel werden Vorschläge bzw. Anträge und Abstimmungen gemacht über Änderungen in den fachspezifischen Anlagen der Studienfächer, in den Prüfungs- und Studienordnungen oder über das Lehrangebot der Studienfächer. Letzte Instanz in der Entscheidung ist aber der Fakultätsrat. Die Studienkommission tagt entweder 1 x im Monat oder bei wichtigen Anliegen. Die StuKo besteht aus je vier studentischen Mitgliedern und je vier Lehrenden aus der Fakultät III sowie aus einem Vorsitz und einem Protokollanten. Die (studentischen) Mitglieder müssen vom Fakultätsrat gewählt werden. Dabei stellt ein studentisches Mitglied des Fakultätsrats die zur Wahl stehenden Mitglieder für die StuKo auf. In der Regel werden Mitglieder der jeweiligen, in der Fakultät ansässigen Fachschaften aufgestellt, allerdings ist die Mitgliedschaft in der StuKo an sich fachschaftsunabhängig, d.h. auch nicht-Mitglieder einer Fachschaft, aber Studenten der Fakultät III, können sich in die StuKo wählen lassen.
  • Eine fakultätsübergreifende Studienkommission setzt sich aus den Vertretern der fünf Fakultäten der Universität zusammen. Sie übernimmt gleiche Aufgaben, ihre Mitglieder sind hier jedoch je fünf studentische Vertreter und je fünf Lehrende (pro Fakultät also ein studentisches Mitglied und ein Lehrender).

Berufungskommission (BK)

  • Wenn es eine Stellenausschreibung für eine Professur in einem Institut/Seminar gibt, sichtet eine Berufungskommission alle eingegangenen Bewerbungen, beurteilt die Kandidaten und erstellt dann eine Berufungsliste. Diese entscheidet darüber, wer an die Uni berufen wird. In diese Berufungskommssion kann sich jeder (Anglistik-)Student wählen lassen. Meistens ist es aber ein Vertereter aus dem Fachschaftsrat.

Besetzungskommission

  • Die Besetzungskommission entscheidet über alle anderen zu vergebenen Stellen. Wie die Berufungskommission sichtet sie die Bewerbungen, beurteilt die Kandidaten und erstellt dann eine Besetzungsliste. In die Besetzungskommission kann sich auch jeder (Anglistik-)Student wählen lassen, meistens ist es aber auch hier ein Vertreter aus dem Fachschaftsrat.

Quelle zum Nachlesen: Satzung der Studierendenschaft