Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"
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Zulassungsvoraussetzungen bzgl. Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik in Oldenburg | Zulassungsvoraussetzungen bzgl. Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik in Oldenburg | ||
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− | + | • Internet-based TOEFL (iBT) Ergebnisse 100 Punkte | |
− | • | + | • IELTS Band 6,5 |
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− | • | + | • CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“ |
− | • | + | • Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote)11 Punkte |
− | • | + | • Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen |
− | • | + | • Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von |
+ | einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, deidre.graydon@uni-oldenburg.de) | ||
− | + | Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!) | |
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Revision as of 14:11, 19 February 2009
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik in Oldenburg
• Internet-based TOEFL (iBT) Ergebnisse 100 Punkte
• IELTS Band 6,5
• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“
• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote)11 Punkte
• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
• Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von
einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, deidre.graydon@uni-oldenburg.de)
Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!)