Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"
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'''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)''' | '''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)''' |
Revision as of 18:19, 23 February 2009
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der Englischkenntnisse für das Anglistikstudium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
(für WS 09/10 vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums)
entweder
• IELTS (Academic) "Band 6,5"
• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English)= „B“
• TOEFL (iBT) (Internet-based) = 100 Punkte (= 250 Punkte computer-based; 600 paper-based)
oder
• Einfacher Durchschnitt der Punktzahlen der Abiturprüfung und der vier Kurstufenhalbjahre im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs) plus Abiturnote = 11 Punkte
Hinweis:
• Ergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)