Difference between revisions of "Kriterien für Auslandsaufenthalte"
(→Studienrelevante Auslandsaufenthalte NEUREGELUNG (UND ÜBERGANGSREGELUNG bis 31.10.2009)) |
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Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt von der/dem FachberaterIn für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht. | Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt von der/dem FachberaterIn für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht. |
Revision as of 21:52, 9 June 2009
Studienrelevante Auslandsaufenthalte NEUREGELUNG (UND ÜBERGANGSREGELUNG bis 31.10.2009)
1. Allgemeine Kriterien:
Es muss an einem Ort stattfinden, an dem der/die Studierende viel Kontakt mit erwachsenen Native Speakers in der „target culture“ hat, wo die kommunikative Kompetenz verfeinert werden muss. Dies kann z.B. in einer der folgenden Situationen sein:
Ausbildungsinstitution (Schule/Universität) Studium / Forschungsprojekt Teaching assistantships Forschungsprojekte (wenn die Zusammenarbeit im Team gewährleistet ist)
Arbeit in der privaten Wirtschaft, angenommen man/frau arbeitet im im Team Internships / Praktika (Verlage, Firmen) Soziale Organisationen Internships (z.B. Regierungen, National Park Service, Embassy, Bibliotheken)
Nicht akzeptabel wäre:
Au pair (auch mit Sprachkurs) Work and travel (farm work) Visiting friends and relatives Language Schools
Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt von der/dem FachberaterIn für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht.
2. Dauer und Timing:
3 Monate (auch wenn wir 6 Monate – 1 Jahr empfehlen); dies kann aus besonderem Anlass auf vorherigen Antrag beim Prüfungsamt in zwei 6 wöchige Aufenthalte aufgeteilt werden.
Der Auslandsaufenthalt muss während des BA oder M. Ed geleistet werden, oder dazwischen (aber Auslandsaufenthalte vor dem Studium zählen nicht!)
3. Einreichung der Bescheinigung beim Prüfungsamt
Der/Die StudentIn legt den Nachweis über den Auslandsaufenthalt einem /einer FachberaterIn vor. Der /Die FachberaterIn füllt eine entsprechende MM Bescheinigung aus und bestätigt damit, dass der/die Studentin die Bedingungen erfüllt hat. Der/Die StudentIn reicht Kopien der Nachweise (die von der/dem FachberaterIn gegenzeichnet werden) beim Prüfungsamt ein.
4. Härtefälle
In solchen Fällen (z.B bei Krankheit, usw.) muss ein Antrag auf Härtefall mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsamt gestellt werden. Eine vergleichbare Prüfungsleistung wird dann vom Fach Anglistik und dem Prüfungsamt bestimmt. Studierende sollten aber zuerst ein Gespräch bei den Fachberaterinnen für Auslandsaufenthalte suchen, z.Z. Deidre Graydon deidre.graydon@uni-oldenburg.de und Joanna Pfingsthorn joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de.
Übergangsregelung
Achtung: Die im SS 2009 eingeschriebene Studierende haben bis 31.10.2009 Zeit, um Auslandsaufenthalte nach den alten Regelungen anerkennen zu lassen (z.B einjähriges Besuch eines High School während der Schulzeit oder ein schon geleistetes au pair Jahr mit Sprachkurs). Nähere Informationen ist bei den Fachberaterinnen für Auslandsaufenthalte zu bekommen, z.Z. Deidre Graydon deidre.graydon@uni-oldenburg.de und Joanna Pfingsthorn joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de. Nach dem 31.10.2009 wird dies aber nicht mehr möglich sein! The new regulations can be found as a document on the Fachschaft StudIP page. To access this, log onto your StudIp account, then enter "Fachschaft Anglistik" as a course. You can find the regulations under the first "Allgemeiner Dateienordner".