Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"
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'''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)''' | '''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)''' |
Revision as of 01:58, 22 February 2009
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote) 11 Punkte
• Internet-based TOEFL (iBT) 100 Punkte
• IELTS Band 6,5
• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“
• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
• Native speakers of English who have grown up in an English-speaking country are not required to submit the results of a standardized language test. If this is true in your case, please contact Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) to obtain permission to register. ( MuttersprachlerInnen der englischen Sprache, die in einem englischsprachigen Land aufgewachsen sind, müssen einen solchen Sprachtest nicht nachweisen. In einem solchem Fall bitte eine Lektorin / einen Lektor des Faches Anglistik kontaktieren, z.Z. Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) )
Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)