Kriterien für Auslandsaufenthalte

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Studienrelevante Auslandsaufenthalte NEUREGELUNG (UND ÜBERGANGSREGELUNG bis 31.10.2009)

1. Allgemeine Kriterien:


Es muss an einem Ort stattfinden, an dem der/die Studierende viel Kontakt mit erwachsenen Native Speakers in der „target culture“ hat, wo die kommunikative Kompetenz verfeinert werden muss. Dies kann z.B. in einer der folgenden Situationen sein:

Ausbildungsinstitution (Schule/Universität),z.B.,Studium / Forschungsprojekte(wenn die Zusammenarbeit im Team gewährleistet ist)/ oder Teaching assistantships an Schulen oder Universitäten (z.B. German language assistant in an English-speaking country)

Arbeit in der privaten Wirtschaft - angenommen man/frau arbeitet im Team - z.B., Internships / Praktika (Verlage, Firmen)


A note: You must spend your time abroad in an English-speaking country. This does not include the Netherlands, Denmark, Switzerland, Norway, or Sweden, even if you are planning to attend a university where all the courses are in English.

Definition of an "English-speaking country": a country in which English is an official language.


Internships in Sozialen Organisationen, Regierungen, National Park Service, Botschaften, Bibliotheken, usw.


Nicht akzeptabel dagegen wäre:

Au pair (auch mit Sprachkurs)/Work and travel (farm work)/Visiting friends and relatives/Language Schools

Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt von der/dem FachberaterIn für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht.

2. Dauer und Timing:

3 Monate (auch wenn wir 6 Monate – 1 Jahr empfehlen); dies kann aus besonderem Anlass auf vorherigen Antrag beim Prüfungsamt in zwei 6 wöchige Aufenthalte aufgeteilt werden.

Der Auslandsaufenthalt muss während des BA oder M. Ed geleistet werden, oder dazwischen (aber Auslandsaufenthalte vor dem Studium zählen nicht!)


3. Einreichung der Bescheinigung beim Prüfungsamt

Der/Die StudentIn legt den Nachweis über den Auslandsaufenthalt einem /einer FachberaterIn vor. Der /Die FachberaterIn füllt eine entsprechende MM Bescheinigung aus und bestätigt damit, dass der/die Studentin die Bedingungen erfüllt hat. Der/Die StudentIn reicht Kopien der Nachweise (die von der/dem FachberaterIn gegenzeichnet werden) beim Prüfungsamt ein.


4. Härtefälle

In solchen Fällen (z.B bei Krankheit, usw.) muss ein Antrag auf Härtefall mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsamt gestellt werden. Eine vergleichbare Prüfungsleistung wird dann vom Fach Anglistik und dem Prüfungsamt bestimmt. Studierende sollten aber zuerst ein Gespräch bei den Fachberaterinnen für Auslandsaufenthalte suchen, z.Z. Deidre Graydon deidre.graydon@uni-oldenburg.de und Joanna Pfingsthorn joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de.


Übergangsregelung

Achtung: Die im SS 2009 eingeschriebenen (sowie z.Z beurlaubten) Studierende haben bis 31.10.2009 Zeit, um Auslandsaufenthalte nach den alten Regelungen anerkennen zu lassen (z.B einjähriges Besuch eines High School während der Schulzeit oder ein schon geleistetes au pair Jahr mit Sprachkurs). Nähere Informationen ist bei den Fachberaterinnen für Auslandsaufenthalte zu bekommen, z.Z. Deidre Graydon deidre.graydon@uni-oldenburg.de und Joanna Pfingsthorn joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de. Die Anwendung der Übergangsregelung ist nur bis zum 31.10.2009 möglich - danach nicht mehr!(es sei denn, Sie haben nach den alten Regelungen einen Teil Ihres Auslandsaufenthaltes erbracht und müssen nur noch den zweiten Teil erbringen, können es aber erst nach dem 31.10.09 tun. In diesem Fall sollten Sie aber vorsichtshalber mit einer der u.a. Lehrenden vor dem 31.10. sprechen, damit sie weiß, dass Sie den zweiten Teil noch erbringen müssen.Aber keine Panik; alles ist mit der Prüfungsamt schon abgesprochen.) The new regulations can be found as a document on the Fachschaft StudIP page. To access this, log onto your StudIp account, then enter "Fachschaft Anglistik" as a course. You can find the regulations under the first "Allgemeiner Dateienordner".