Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"

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• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
 
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         einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, deidre.graydon@uni-oldenburg.de)  
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Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!)
 
Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!)

Revision as of 15:12, 19 February 2009

Zulassungsvoraussetzungen bzgl. Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik in Oldenburg


• Internet-based TOEFL (iBT) Ergebnisse 100 Punkte

• IELTS Band 6,5

• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“

• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote)11 Punkte

• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen

• Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, deidre.graydon@uni-oldenburg.de)

Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!)