Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"

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• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote)11 Punkte
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• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“  
 
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•      Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von        einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de)  
 
•      Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von        einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de)  
  
Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!)
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'''Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.''' Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!)

Revision as of 22:32, 20 February 2009

Zulassungsvoraussetzungen bzgl. Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik in Oldenburg


• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote)11 Punkte

• Internet-based TOEFL (iBT) Ergebnisse 100 Punkte

• IELTS Band 6,5

• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“

• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen

• Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de)


Es werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt aufgrund von Auslandsaufenthalten oder Studien an anderen Universitäten. Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!)