Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"

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'''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.''' Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht zur Bewerbung!)
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'''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.'''
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'''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht bei der Bewerbung!)'''

Revision as of 01:29, 22 February 2009

Zulassungsvoraussetzungen bzgl. Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik in Oldenburg


• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote) 11 Punkte

• Internet-based TOEFL (iBT) 100 Punkte

• IELTS Band 6,5

• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“

• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen

• Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de)


Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht bei der Bewerbung!)