Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"
m |
m |
||
Line 17: | Line 17: | ||
'''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.''' | '''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.''' | ||
− | '''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht bei der Bewerbung!)''' | + | '''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)''' |
Revision as of 01:45, 22 February 2009
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote) 11 Punkte
• Internet-based TOEFL (iBT) 100 Punkte
• IELTS Band 6,5
• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“
• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
• Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de)
Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)