Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"

From Angl-Am
Jump to: navigation, search
m
m
Line 1: Line 1:
 
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der  Englischkenntnisse für das Anglistikstudium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
 
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der  Englischkenntnisse für das Anglistikstudium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  
'''(vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums)'''
+
'''(für WS 09/10 vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums)'''
  
  

Revision as of 23:55, 22 February 2009

Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der Englischkenntnisse für das Anglistikstudium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

(für WS 09/10 vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums)


• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote) 11 Punkte

• Internet-based (iBT) TOEFL - academic version 100 Punkte (= 250 Punkte computer-based; 600 paper-based)

• IELTS Band 6,5

• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“

• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen


• Native speakers of English who have grown up in an English-speaking country are not required to submit the results of a standardized language test. If this is true in your case, please contact Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) to obtain permission to register. ( MuttersprachlerInnen der englischen Sprache, die in einem englischsprachigen Land aufgewachsen sind, müssen die Ergebnisse eines solchen Sprachtests nicht vorlegen. In einem solchem Fall bitte eine Lektorin / einen Lektor des Faches Anglistik kontaktieren, z.Z. Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) )


Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)