Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"
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Revision as of 18:05, 23 February 2009
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der Englischkenntnisse für das Anglistikstudium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
(für WS 09/10 vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums)
entweder
• IELTS (Academic) "Band 6,5"
• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English)= „B“
• TOEFL (iBT) (Internet-based) = 100 Punkte (= 250 Punkte computer-based; 600 paper-based)
oder
• Einfacher Durchschnitt der Punktzahlen der Abiturprüfung under der vier Kurstufenhalbjahre im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs) plus Abiturnote = 11 Punkte
Hinweis:
• Ergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
• Native speakers of English who have grown up in an English-speaking country are not required to submit the results of a standardized language test. If this is true in your case, please contact Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) to obtain permission to register. ( MuttersprachlerInnen der englischen Sprache, die in einem englischsprachigen Land aufgewachsen sind, müssen die Ergebnisse eines solchen Sprachtests nicht vorlegen. In einem solchem Fall bitte eine Lektorin / einen Lektor des Faches Anglistik kontaktieren, z.Z. Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) )
Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)