Difference between revisions of "Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen"

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'''This regulation does not apply to applicants whose native language is English and who have grown up in an English-speaking country'''
  
 
'''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.'''
 
'''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.'''
  
 
'''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)'''
 
'''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)'''

Revision as of 16:58, 25 February 2009

Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der Englischkenntnisse für das Anglistikstudium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

(für WS 09/10 vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums)


entweder

• IELTS (Academic) "Band 6,5"

• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English)= „B“

• TOEFL (iBT) (Internet-based) = 100 Punkte (= 250 Punkte computer-based; 600 paper-based)

oder

• Einfacher Durchschnitt der Punktzahlen der Abiturprüfung und der vier Kurstufenhalbjahre im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs) plus Abiturnote = 11 Punkte


• Ergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen


This regulation does not apply to applicants whose native language is English and who have grown up in an English-speaking country

Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)