Informationen zur neuen BA-Prüfungsordnung Anglistik (ab WS 2007-08)

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  • Die neue BA Prüfungsordnung Anglistik gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2007/08. (Andere Studierende können nach Absprache mit dem Akademischen Prüfungsamt auf Wunsch in die neue Prüfungsordnung wechseln. Informationen für Studierende, die die Studienordnung nicht wechseln wollen gibt es weiter unten.)
  • Die neue Prüfungsordnung erhöht die Flexibilität der Studierenden bei der innerfachlichen Schwerpunktbildung im Aufbaucurriculum. Die Basismodule sind gegenüber den Prüfungsordnungen 2005 bzw. 2006 unverändert. Bei den Aufbaumodulen sind dagegen Wahlmöglichkeiten eingeführt worden. Von den 30 KP des Aufbaucurriculums müssen 6 KP in der Sprachpraxis, sowie je mindestens 3 KP in den Teilfächern Literaturwissenschaft, British/ American Studies und Sprachwissenschaft belegt werden. Die restlichen 15 KP können je nach Präferenz und angestrebtem späteren Berufsziel frei auf die Teilfächer verteilt werden.
  • Studierende, die kein Lehramt anstreben, sind in ihrer Wahl völlig frei.
  • Studierende, die später einen M.Ed.Gym. belegen wollen, müssen sechs ihrer 15 „freien“ KP in der englischen Fachdidaktik belegen (und können deshalb nur 9 weitere KP frei vergeben),
  • Studierende, die später einen M.Ed.GHR belegen wollen, brauchen insgesamt nur 24 KP im Aufbaucurriculum; sie haben deshalb nur 9 „freie“ KP, von denen 6 in der englischen Fachdidaktik zu belegen sind.
  • (Studierende des M.Ed.WiPäd. und des M.Ed.SoPäd. studieren das Aufbaucurriculum des BA im Rahmen ihres M.Ed. nach dem Muster des der BA-Studierenden, die später einen M.Ed.Gym. anstreben.