Difference between revisions of "Kriterien für Auslandsaufenthalte"

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(Studienrelevante Auslandsaufenthalte NEUREGELUNG (UND ÜBERGANGSREGELUNG bis 31.10.2009))
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== '''Studienrelevante Auslandsaufenthalte NEUREGELUNG (UND ÜBERGANGSREGELUNG bis 31.10.2009)''' ==
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1. Es muss an einem Ort stattfinden, an dem der/die Studierende viel Kontakt mit erwachsenen Native Speakers in der „target culture“ hat, wo die kommunikative Kompetenz verfeinert werden muss. Dies kann z.B. in einer der folgenden Situationen sein:
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Ausbildungsinstitution (Schule/Universität)
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Studium / Forschungsprojekt
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Teaching assistantships
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Forschungsprojekte (wenn die Zusammenarbeit im Team gewährleistet ist)
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Private Wirtschaft
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Arbeit  im Team
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Internships / Praktika (Verlage, Firmen)
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Soziale Organisationen
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Internships (z.B. Regierungen, National Park Service, Embassy, Bibliotheken)
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Nicht akzeptabel sind dagegen
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• Au pair  (auch mit Sprachkurs)
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• Work and travel (farm work)
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• Visiting friends and relatives
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• Language Schools
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Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt von der/dem FachberaterIn für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht.
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2. Dauer und Timing: 
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3 Monate (auch wenn wir 6 Monate – 1 Jahr empfehlen); dies kann aus besonderem Anlass auf vorherigen Antrag beim Prüfungsamt in zwei 6 wöchige Aufenthalte aufgeteilt werden.
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Der Auslandsaufenthalt muss während des BA oder M. Ed geleistet werden, oder dazwischen  (aber Auslandsaufenthalte vor dem Studium zählen nicht!)
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3. Einreichung der Bescheinigung beim  Prüfungsamt
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Der/Die StudentIn legt den Nachweis über den Auslandsaufenthalt einem /einer FachberaterIn vor. Der /Die FachberaterIn  füllt eine entsprechende MM Bescheinigung aus und bestätigt damit, dass der/die Studentin die Bedingungen erfüllt hat. Der/Die StudentIn reicht Kopien der Nachweise (die von der/dem FachberaterIn gegenzeichnet werden) beim Prüfungsamt ein.
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4. Härtefälle
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In solchen Fällen (z.B bei Krankheit, usw.)  muss  ein  Antrag auf Härtefall  mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsamt gestellt werden.  Eine vergleichbare Prüfungsleistung wird dann vom Fach Anglistik und dem Prüfungsamt bestimmt. Studierende sollten aber zuerst ein Gespräch bei den Fachberaterinnen  für Auslandsaufenthalte suchen, z.Z. Deidre Graydon (deidre.graydon@uni-oldenburg.de)  und Joanna Pfingsthorn  joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de).
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Übergangsregelung
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'''Achtung:''' Die im SS 2009 eingeschriebene Studierende haben bis 31.10.2009 Zeit, um Auslandsaufenthalte nach den alten Regelungen anerkennen zu lassen (z.B einjähriges Besuch eines High School während der Schulzeit oder ein schon geleistetes au pair Jahr mit Sprachkurs). Nähere Informationen ist bei den Fachberaterinnen  für Auslandsaufenthalte zu bekommen, z.Z. Deidre Graydon [mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de deidre.graydon@uni-oldenburg.de]  und Joanna Pfingsthorn  [mailto:joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de]. Nach dem 31.10.2009 wird dies aber nicht mehr möglich sein! The new regulations can be found as a document on the Fachschaft StudIP page. To access this, log onto your StudIp account, then enter  "Fachschaft Anglistik" as a course. You can find the regulations under the first "Allgemeiner Dateienordner".
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Latest revision as of 10:46, 5 October 2021

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