Difference between revisions of "Kriterien für Auslandsaufenthalte"

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== '''Studienrelevante Auslandsaufenthalte  ==
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https://uol.de/en/english-american/student-guide/working-and-studying-abroad
 
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'''1. Allgemeine Kriterien:'''
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Es muss an einem Ort stattfinden, an dem der/die Studierende viel Kontakt mit erwachsenen Native Speakers in der „target culture“ hat, wo die kommunikative Kompetenz verfeinert werden muss. Dies kann z.B. in einer der folgenden Situationen sein:
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Ausbildungsinstitution (Schule - aber keine Sprachschule/Universität),z.B.,Studium / Forschungsprojekte(wenn die Zusammenarbeit im Team gewährleistet ist)/ oder Teaching assistantships  an Schulen oder Universitäten (z.B. German language assistant in an English-speaking country)
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Arbeit in der privaten Wirtschaft - angenommen man/frau arbeitet im Team - z.B., Internships / Praktika (Verlage, Firmen)
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Internships in Sozialen Organisationen, Regierungen, National Park Service, Botschaften, Bibliotheken, usw.
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'''A note:  You must spend your time abroad in an English-speaking country.''' This does not include the Netherlands, Denmark, Switzerland, Norway, or Sweden, even if you are planning to attend a university where all the courses are in English. 
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'''Definition of an "English-speaking country": a country in which English is an official language.'''
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'''Nicht akzeptabel dagegen wäre:'''
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Au pair  (auch mit Sprachkurs)/Work and travel (farm work)/Visiting friends and relatives/Language Schools
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Es wird den Studierenden empfohlen, sich vor ihrem Auslandsaufenthalt von der/dem FachberaterIn für die Auslandsaufenthalte beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass der geplante Aufenthalt den Kriterien entspricht (z.Z. Deidre Graydon [mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de deidre.graydon@uni-oldenburg.de]  und Joanna Pfingsthorn  [mailto:joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de]).
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'''2. Dauer und Timing:''' 
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3 Monate (auch wenn wir 6 Monate – 1 Jahr empfehlen); dies kann im Härtefall auf vorherigen Antrag beim Prüfungsamt in zwei 6 wöchige Aufenthalte aufgeteilt werden.
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Der Auslandsaufenthalt muss während des BA oder M. Ed geleistet werden, oder dazwischen  (aber Auslandsaufenthalte vor dem Studium zählen nicht!)
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'''3. Einreichung der Bescheinigung beim  Prüfungsamt'''
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Der/Die StudentIn legt den Nachweis über den Auslandsaufenthalt einem /einer FachberaterIn vor. Der /Die FachberaterIn  füllt eine entsprechende MM Bescheinigung aus und bestätigt damit, dass der/die Studentin die Bedingungen erfüllt hat. Der/Die StudentIn reicht Kopien der Nachweise (die von der/dem FachberaterIn gegenzeichnet werden) beim Prüfungsamt ein.
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4. '''Härtefälle'''
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In solchen Fällen (z.B bei Krankheit, usw.)  muss  ein  Antrag auf Härtefall  mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsamt gestellt werden.  Eine vergleichbare Prüfungsleistung wird dann vom Fach Anglistik und dem Prüfungsamt bestimmt. Studierende sollten aber zuerst ein Gespräch bei den Fachberaterinnen  für Auslandsaufenthalte suchen,  z.Z. Deidre Graydon [mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de deidre.graydon@uni-oldenburg.de]  und Joanna Pfingsthorn  [mailto:joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de].
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Nähere Informationen ist bei den Fachberaterinnen  für Auslandsaufenthalte zu bekommen, z.Z. Deidre Graydon [mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de deidre.graydon@uni-oldenburg.de]  und Joanna Pfingsthorn  [mailto:joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de joanna.pfingsthorn@uni-oldenburg.de].
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Latest revision as of 10:46, 5 October 2021

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