Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen: Difference between revisions

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'''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.'''
'''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.'''


'''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen (also noch nicht bei der Bewerbung!)'''
'''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)'''

Revision as of 00:45, 22 February 2009

Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg


• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote) 11 Punkte

• Internet-based TOEFL (iBT) 100 Punkte

• IELTS Band 6,5

• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“

• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen

• Ausnahme: MuttersprachlerInnen, die im englischsprachigen Land aufgewachsen sind. Solche Fälle werden von einer/einem Lektor/in des Faches Anglistik überprüft (z.Z. Deidre Graydon, mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de)


Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)