Englischkenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen: Difference between revisions

From Angl-Am
Jump to navigationJump to search
mNo edit summary
mNo edit summary
Line 1: Line 1:
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der  Englischkenntnisse für das Studium der Anglistik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der  Englischkenntnisse für das Anglistikstudium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg




Line 13: Line 13:




•      Native speakers of English who have grown up in an English-speaking country  are not required to submit the results of a standardized language test. If this is true in your case, please contact Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) to obtain permission to register. ( MuttersprachlerInnen der englischen Sprache, die in einem englischsprachigen Land aufgewachsen sind, müssen einen solchen Sprachtest nicht nachweisen. In einem solchem Fall bitte eine Lektorin / einen Lektor des Faches Anglistik kontaktieren, z.Z. Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) )
•      Native speakers of English who have grown up in an English-speaking country  are not required to submit the results of a standardized language test. If this is true in your case, please contact Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) to obtain permission to register. ( MuttersprachlerInnen der englischen Sprache, die in einem englischsprachigen Land aufgewachsen sind, müssen die Ergebnisse eines solchen Sprachtests nicht vorlegen. In einem solchem Fall bitte eine Lektorin / einen Lektor des Faches Anglistik kontaktieren, z.Z. Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) )
      
      


'''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.'''
'''Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.'''


'''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)'''
'''Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)'''

Revision as of 01:00, 22 February 2009

Zulassungsvoraussetzungen bzgl. der Englischkenntnisse für das Anglistikstudium an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg


• Note im Englischkurs auf erhöhtem Niveau (neues System; ehemals Leistungskurs plus Abiturnote) 11 Punkte

• Internet-based TOEFL (iBT) 100 Punkte

• IELTS Band 6,5

• CAE (Cambridge Certificate of Advanced English „B“

• Testergebnisse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen


• Native speakers of English who have grown up in an English-speaking country are not required to submit the results of a standardized language test. If this is true in your case, please contact Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) to obtain permission to register. ( MuttersprachlerInnen der englischen Sprache, die in einem englischsprachigen Land aufgewachsen sind, müssen die Ergebnisse eines solchen Sprachtests nicht vorlegen. In einem solchem Fall bitte eine Lektorin / einen Lektor des Faches Anglistik kontaktieren, z.Z. Deidre Graydon (mailto:deidre.graydon@uni-oldenburg.de) )


Jede/r Bewerber/in muss die hiesigen sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Unterlagen bzgl der Sprachkenntnisse müssen erst zur Einschreibung vorliegen, z.B 15.10.2009 für das WS 09/10 (also noch nicht bei der Bewerbung!)