Anlage 4: Fachspezifische Anlage für das Fach Anglistik

From Angl-Am
Jump to: navigation, search
  • Noch nicht genehmigter Entwurf – Ohne Gewähr – die amtliche Fassung wird voraussichtlich Ende September 2007 veröffentlicht / Gültig für Studierende mit Studienbeginn ab dem Studienjahr 2007/08

Bachelorgrad

Die Fakultät für Sprach- und Kulturwissenschaften bietet das Fach Anglistik mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ an.

Empfehlungen

Für das Studium des Faches mit dem Abschluss B.A. werden Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache empfohlen.

Studierende mit dem Studienziel Master of Education (Lehramt an Gymnasien) müssen bis zur Anmeldung zur Masterarbeit das Kleine Latinum und Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachweisen. Daher wird empfohlen, sich bereits während des Bachelorstudiums um den Nachweis der von der PVO-Lehr I vorgeschriebenen zusätzlichen Sprachkenntnisse zu bemühen. [Der Nachweis der Kenntnisse in einer Fremdsprache richtet sich nach RdErl. des Niedersächsischen Kultusministers vom 8. Mai 1998 zur „Durchführung der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Niedersachsen“ bzw. dessen Nachfolgeregelungen.]

Studierende mit dem Studienziel Master of Education (Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen) und Master of Education (Lehramt für Sonderpädagogik) müssen bis zur Anmeldung zur Masterarbeit Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachweisen. Daher wird empfohlen, sich bereits während des Bachelorstudiums um den Nachweis der von der PVO-Lehr 1 vorgeschriebenen zusätzlichen Sprachkenntnisse zu bemühen.

Studierende mit dem Studienziel Master of Education (Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt für Sonderpädagogik und Lehramt an Berufsbildenden Schulen) müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit einen dreimonatigen Studienaufenthalt im Ausland nachweisen. Besonders Studierenden mit dem Studienziel Master of Education (Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen) wird empfohlen, diesen Auslandsaufenthalt bereits im Bachelor zu absolvieren.

Allen Studierenden der Fächer der Fakultät wird dringend empfohlen, die transdisziplinären Fakultätsmodule Sprache und Kultur, die der wissenschaftlichen Grundlegung und Orientierung zu Beginn des Studiums dienen, zu belegen.

Ziele des Studiums

Mit dem Studium des Faches Anglistik werden folgende Ziele verfolgt: Im Bachelorstudium sollen die grundlegenden Methoden, Fragestellungen und Theorien der Anglistik vermittelt werden. Ziel des Studiums ist die Ausbildung fachwissenschaftlich-fachdidaktischer und fremdsprachlicher Kompetenz sowie die Entwicklung von Fähigkeiten, das erworbene Wissen in beruflich relevanten Situationen zu vermitteln.

Anglistik als 30-KP-Fach

(1) Mit diesem Studienabschnitt werden folgende Ziele verfolgt:

Die Studierenden sollen die Grundlagen des Fachs Anglistik in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Landeswissenschaft, Fachdidaktik erwerben und ihre englischen Sprachkenntnisse und Präsentationsfähigkeiten vertiefen.

Die Ausrichtung der Basismodule auf ein breites Spektrum unterschiedlicher Fachgebiete soll dazu beitragen, in möglichst vielen beruflich relevanten Tätigkeitsfeldern kompetent handeln zu können und, auf einem möglichst differenzierten Fundament aufbauend, Entscheidungen zur berufsbezogenen fachlichen Spezialisierung begründet treffen zu können.

(2) Es sind folgende Basismodule (BM) als Pflichtmodule zu studieren:

Modulbezeichnung Art und Menge der Lehrveranstaltungen Kreditpunkte (KP) Art und Anzahl der Modulprüfungen
Basismodul 1

Introduction to the Critical and Scholarly Discussion of Literature (Teil 1 und 2)

1 VL

1 UE
(jeweils mit Tutorien)

6 1 Prüfungsleistung:

1 Portfolio

Basismodul 2

Introduction to American and British Studies (Teil 1 und 2)

1 VL

1 UE
(jeweils mit Tutorien)

6 1 Prüfungsleistung:

1 Portfolio

Basismodul 3

Introduction to English Linguistics (Teil 1 und 2)

1 VL

1 UE
(jeweils mit Tutorien)

6 1 Prüfungsleistung:

1 Portfolio

Basismodul 4

Einführung in die Englische Fachdidaktik (Teil 1 und 2)

1 VL

1 UE
(jeweils mit Tutorien)

6 1 Prüfungsleistung:

1 Portfolio

Basismodul 5

Integrated Language Skills (Teil 1 und 2)

2 UE 6 5 tests plus 1 counselling session (3 KP) und 1 Presentation in English (3 KP)
Gesamt 30


Ein Portfolio enthält zwei bis sechs Einzelleistungen (z.B. Test, Essay, Literaturbericht, Rezension, Textanalyse etc.).

Das Basismodul 5 wird mit ‚bestanden’ oder ‚nicht bestanden’ bewertet. Auf Antrag kann eine Benotung erfolgen.

BM 5 enthält: im ersten Semester eine Übung „Language User Profiles and Counselling“ zur Sprachstandsdiagnose und -beratung (mit 5 verpflichtenden Tests, davon 3 ausschließlich diagnostisch und 2 pass/fail - Grammar und Pronunciation und einer Counselling Session, 3 KP). Im zweiten Semester 1 pass/fail Übung Presentation Skills in English (3 KP).

Als Zusatzangebot im BM 5, das Studierenden nach Bedarf zur Verfügung steht, sind vorgesehen „Remedial Classes in Grammar and Pronunciation“.

Hinweis: Da die Präsenzzeiten in die Workloadberechnung mit eingegangen sind, besteht im Regelfall die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme. Die Vorlesungen (aber nicht eventuell begleitende Übungen) sind von dieser Präsenzpflicht ausgenommen.

Anglistik als 60-KP-Fach

(1) Mit diesem Studienabschnitt werden folgende Ziele verfolgt:

Die Studierenden sollen auf der Basis einer vertiefenden Integration der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und sprachpraktischen Grundlagen des Fachs eine beruflich relevante Kompetenz erwerben, die sie für verschiedene Tätigkeitsfelder qualifiziert.

Durch Vertiefung, Anwendung und Integration der fachlichen und sprachlichen Grundlagen sollen vor allem kommunikative, sprach-, text- und kulturanalytische, sowie differenzierte didaktisch-methodische Qualifikationen erworben werden.

(2) Das Kerncurriculum umfasst 45 der 60 KP. Es setzt sich zusammen aus den 30 KP, die in den fünf obligatorischen Basismodulen erworben werden. Dazu kommen 15 KP aus dem Aufbaucurriculum, nämlich 6 KP in Sprachpraxis (AM1), sowie je 3 KP in Literatur-, Kultur und Sprachwissenschaft, die im Rahmen der anderen Aufbaumodule zu erwerben sind.

(3) Im Umfang der verbleibenden 15 KP sind erste Schwerpunktsetzungen im Hinblick auf spätere Berufsplanungen sowie auf die einsetzende Ausbildung eines eigenen fachlichen Profils möglich. Dabei gilt für Studierende mit Studienrichtung M.Ed., dass zur Vorbereitung auf dieses Berufsziel davon 6 KP auf das Teilfach Fachdidaktik entfallen.

(4) Es wird empfohlen, die Aufbaumodule erst nach erfolgreichem Abschluss aller Basismodule zu belegen. In jedem Fall sind vor dem Besuch eines Aufbaumoduls die Basismodule der in diesem Aufbaumodul vertretenen Teilgebiete des Faches erfolgreich zu studieren.

(5) Im Aufbaucurriculum werden Pflicht- und Wahlpflichtmodule angeboten. Als Wahlpflichtmodule werden Kombinationsmodule (mit Beteiligung von je – mindestens – zwei Fachkomponenten) und Schwerpunktmodule (mit schwerpunktmäßiger Beteiligung einer Fachkomponente) angeboten.

Jedes Aufbaumodul kann nur einmal belegt werden.

Für die Kombinatorik der Aufbaumodule in bezug auf unterschiedliche Studienziele gelten folgende Vorgaben (NB. Die Reihenfolge der Nennung steht in keinem Zusammenhang mit der Reihenfolge, in der die Module belegt werden und stellt insbesondere keine Empfehlung dar):

Studierende mit Studienrichtung Master of Education (Gym)
wählen im Aufbaucurriculum:
  1. das obligatorische Sprachpraxismodul (6 KP);
  2. ein Wahlpflichtmodul aus der Gruppe AM 5 – AM 8;
  3. ein bis zwei weitere Wahlpflichtmodule aus der gesamten Gruppe AM 2(a) – AM 11.

Die Module müssen so kombiniert werden, dass sie in der Summe einen Umfang von 30 KP erreichen (= 6 KP Sprachpraxismodul + 24 KP aus zwei bis maximal drei Wahlpflichtmodulen) und dass die Fachkomponenten Fachdidaktik, Linguistik, Literatur und Kultur je mindestens einmal berücksichtigt sind.

Wird in Fachdidaktik nicht das Schwerpunktmodul (AM 8) gewählt, so muss der fachdidaktische Anteil in den Kombinationsmodulen mindestens 6 KP betragen.


Studierende mit Studienrichtung Master of Education (GHR)
wählen im Aufbaucurriculum:
  1. das obligatorische Sprachpraxismodul (6 KP);
  2. ein Wahlpflichtmodul aus der Gruppe AM 2(a) – AM 4(b) im Gesamtumfang von 6 9 KP; sowie
  3. ein Wahlpflichtmodul aus der Gruppe AM 5 – AM 7(c) im Gesamtumfang von 9 12 KP, wobei der fachdidaktische Anteil 6 KP betragen muss.

Die Module müssen so kombiniert werden, dass sie in der Summe einen Umfang von 24 KP erreichen (6 KP Sprachpraxismodul + 18 KP aus den beiden gewählten Kombinationsmodulen) und dass die Fachkomponenten Fachdidaktik, Linguistik, Literatur und Kultur je mindestens einmal berücksichtigt sind.


Studierende mit Studienrichtung M.Ed. (BBS) oder M.Ed. (Sopaed.)
studieren im Rahmen des BA-Studiums Anglistik das Basiscurriculum.


Studierende, die keines der Lehrämter nach PVO-Lehr I anstreben,
wählen im Aufbaucurriculum:
  1. das obligatorische Sprachpraxismodul (6 KP).
  2. zwei bis maximal drei Wahlpflichtmodule aus der gesamten Gruppe AM 2(a) – AM 11.

Die Module müssen so kombiniert werden, dass sie in der Summe einen Umfang von 30 KP (6 KP Sprachpraxismodul + 24 KP aus den gewählten Kombinations- respektive Schwerpunktmodulen) erreichen und dass die Teilfächer Linguistik, Literatur und Kultur je mindestens einmal berücksichtigt sind.


(6) Im einzelnen werden folgende Aufbaumodule angeboten:

NB. Auch hier steht die Nummerierung der Module in keinem Zusammenhang mit der Reihenfolge, in der die Module belegt werden. Die Module sollen in der Regel zwischen dem 3. und dem 5. Semester besucht werden.


Sprachpraxismodul

Modulbezeichnung Modultyp Art und Menge der Lehrveranstaltungen Kreditpunkte (KP) Art und Anzahl der Modulprüfungen
AM 1: Integrated Language Skills Pflicht 2 UE: davon

1 Integrated Language Course with emphasis on Text Production (3 KP)
1 Integrated Language Course with emphasis on Oral Production (3 KP)

6 1 Portfolio

Das sprachpraktische Aufbaumodul ist im Rahmen des Kerncurriculums für alle Studierenden verpflichtend. Es wird jedes Semester angeboten. Eine Verteilung der Teilmodule in diesem Modul innerhalb eines Studienjahrs ist prinzipiell möglich.

Das Portfolio enthält einen schriftlichen language test (Dauer 90 Minuten) und einen mündlichen language test (Dauer etwa 15 bis 20 Minuten).

Kombinationsmodule

Beteiligte Fachkomponenten und Modulbezeichnung Modultyp Art und Menge der Lehrveranstaltungen je Modul Kreditpunkte (KP) je Modul Art und Anzahl der Modulprüfungen
LITERATUR- / KULTURWISSENSCHAFT
  • AM 2(a): Early Modern Literature and Culture
  • AM 2(b): Modernities in Britain and America
  • AM 2(c): Global Anglophone Literatures and Cultures


LINGUISTIK / LITERATURWISSENSCHAFT

  • AM 3(a): Historical Periods of Language and Literature
  • AM 3(b): Regional Varieties and Literatures


LINGUISTIK / KULTURWISSENSCHAFT

  • AM 4(a): Language, History and Culture
  • AM 4(b): Language Variation and Anglophone Cultures


FACHDIDAKTIK / LITERATURWISSENSCHAFT

  • AM 5: Teaching and the Text


FACHDIDAKTIK / KULTURWISSENSCHAFT

  • AM 6(a): Anglophone Cultures in the English Language Teaching Classroom
  • AM 6(b): Intercultural Competence


FACHDIDAKTIK / LINGUISTIK

  • AM 7(a): Language Acquisition and Learning
  • AM 7(b): The Language System and the English Syllabus
  • AM 7(c): Language Disorders
Wahlpflicht 1 SE,

dazu 1 bis maximal 2 weitere Lehrveranstaltungen
(SE / UE / VL)

6, 9 oder 12

(davon immer mindestens je 3 KP in jeder der beiden beteiligten Teildisziplinen)

siehe nachfolgende Erläuterung

Schwerpunktmodule

Modulbezeichnung Modultyp Art und Menge der Lehrveranstaltungen Kreditpunkte (KP) Art und Anzahl der Modulprüfungen
FACHDIDAKTIK
  • AM 8: Foreign Language Teaching & Learning


LINGUISTIK

  • AM 9: Language, Mind, Society


KULTURWISSENSCHAFT

  • AM 10: Social, Political and Cultural Transformations in the Anglosphere


LITERATURWISSENSCHAFT

  • AM 11: Poetics
Wahlpflicht 1 SE,

dazu 1 bis maximal 2 weitere Lehrveranstaltungen (SE / UE / VL)

6, 9 oder 12
(davon immer mindestens 6 KP in der schwerpunktmäßig beteiligten Fachkomponente)
siehe nachfolgende Erläuterung.

Die Wahlpflichtmodule im Aufbaucurriculum werden im allgemeinen mindestens einmal im Studienjahr angeboten und sollen jeweils in einem Semester absolviert werden.

Der KP-Umfang und die Anzahl der Prüfungsleistungen richten sich in den Wahlpflichtmodulen nach dem Typ und der Anzahl der belegten Teilmodulveranstaltungen sowie nach dem Umfang der erbrachten Leistungen.

Folgende vier Varianten sind dabei grundsätzlich möglich:

Anzahl der gewählten Teilmodulveranstaltungen KP-Umfang des gesamten Moduls KP-Umfang der Modulteilprüfungen
2 6 KP 3 + 3 KP
2 9 KP 6 + 3 KP
2 12 KP 6 + 6 KP
3 12 KP 6 + 3 + 3 KP

Für den KP-Aufwand innerhalb einzelner Teilmodulveranstaltungen gelten folgende Korrelationen:

  • 1 Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung (6 KP), 1 Präsentation mit Portfolio (6 KP),
  • 1 Poster-Session mit schriftlicher Ausarbeitung (6 KP), 1 Poster-Session mit Portfolio (6 KP),
  • 1 Hausarbeit (3 / 6 KP), 1 Portfolio (3 / 6 KP), 1 Präsentation (3 KP).

Eine Präsentation dauert etwa 15 bis 30 Minuten, die schriftliche Ausarbeitung umfasst ca. zehn Seiten, ein Portfolio enthält maximal vier Einzelleistungen, deren Umfang in Relation zum vorgesehenen KP-Umfang steht, eine Hausarbeit umfasst je nach KP-Umfang ca. 10 Seiten (3KP) oder ca. 15-20 Seiten (6 KP).

Hinweis: Da die Präsenzzeiten in die Workloadberechnung mit eingegangen sind, besteht im Regelfall die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme. Die Vorlesungen (aber nicht eventuell begleitende Übungen) sind von dieser Präsenzpflicht ausgenommen.

Bachelorarbeit im Fach Anglistik (Abschlussmodul)

Für die begleitende Lehrveranstaltung sind 3 Kreditpunkte, für die Bachelorarbeit 12 Kreditpunkte vorgesehen.

Als begleitende Lehrveranstaltung (3 KP) kann entweder ein KandidatInnenkolloquium belegt werden, sofern das Angebot besteht, oder eine Directed Study, die den vorbereitenden Recherchen sowie der Strukturierung und Thesenfindung für die Bacherlorarbeit dient.

Directed Study ist eine Veranstaltungsform, in der Studierende im regelmäßigen Dialog mit Lehrenden ihrer Wahl eigenständige Rechercheprojekte konzipieren und durchführen. Arbeitsprogramm und Erkenntnisinteressen sind zu Semesteranfang zwischen Studierenden und Lehrenden abzustimmen, ein regelmäßiger Austausch über Fortschritte und Ergebnisse (in der Regel im zweiwöchigen Rhythmus) ist sicherzustellen.