Professionalisierungsbereich

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Allgemeine Empfehlungen für das Studium des Professionalisierungsbereichs an der Fakultät Sprach- und Kulturwissenschaften

Für Studierende aller Fächer der Fakultät III werden die dringend empfohlenen transdisziplinären Fakultätsmodule Transdisziplinäres Modul: Kultur und Sprache I bzw. II (sprachwissenschaftliches bzw. kulturwissenschaftliches Profil) bereitgehalten, die der wissenschaftlichen Grundlegung und Orientierung zu Beginn des Studiums dienen (erstes und zweites Semester; Professionalisierungsbereich).

Das Transdisziplinäre Modul Kultur und Sprache I (PB 4) wird in diesem Wintersemester mittwochs von 8-10 Uhr angeboten und setzt sich zusammen aus folgenden Themen:

  • Prof. Dr. Sabine Doering: Klassik in der europäischen Literaturgeschichte
  • Prof. Dr. Jörg Peters: Sprache und sprachliche Variation

Darüber hinaus ist ein vorlesungsbegleitendes Tutorium zu belegen.

Innerhalb des PB 4 werden basale Inhalte der Sprach- und Literaturwissenschaft und grundlegende Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens, mit besonderem Fokus auf philologische Fächer, vermittelt

Studierende mit dem Berufsziel Lehramt Gymnasium, Lehramt Grund-/Hauptschule sowie Lehramt Realschule können eines der Module PB 10-15 im Professionalisierungsbereich durch das Modul PB 4 ersetzen.

Studierende mit außerschulischen Berufsziel können sowohl PB 4 als auch PB 5 innerhalb der Säule „Fachübergreifendes Basis- und Orientierungswissen“ belegen sowie die beiden Module als Professionalisierungsprogramm Kultur und Sprache mit Zertifikat abschließen. Das PB 5 wird im Sommersemester angeboten. Michaela Koch 14:48, 21 October 2009 (UTC)

Professionalisierungsbereich für BA mit außerschulischem Berufsziel (nachzulesen in Anlage 3 der BPO[1])

Es gilt:

  • Es werden Professionalisierungsmodule im Umfang von 30 KP studiert. Außerdem werden Praktika bzw. Praxismodule im Umfang von i.d.R. 15 KP belegt.
  • Bei der Belegung der Prof-Programme oder Prof-Module herrscht grundsätzlich Wahlfreiheit. Empfohlen wird die Belegung des Transdisziplinären Moduls Kultur und Sprache der Fakultät III (s. oben)
  • Im Ausnahmefall können Studierende auf Antrag Module des ProfBereichs im Umfang von bis zu 12 KP durch geeignete professionalisierende Module aus den fachspezifischen Anlagen austauschen, d.h. auf Antrag können reguläre Angebote der Anglistik im Umfang von 12 KP im ProfBereich angerechnet werden. (Antrag über den Modulverantwortlichen an die Vorsitzende der fakultätsübergreifenden Studienkommission) --> Anlage 3, B Abs. (6)

Professionalisierungsbereich für BA mit Ziel M.Ed. (nachzulesen in Anlage 3 der BPO[2])

Es gilt:

  • Ziel M.Ed. GH+R --> 42 KP im ProfBereich. Außerdem werden Praktika bzw. Praxismodule im Umfang von i.d.R. 15 KP belegt.
  • Ziel M.Ed. Gym, WiPäd, SoPäd --> 30 KP im ProfBereich. Außerdem werden Praktika bzw. Praxismodule im Umfang von i.d.R. 15 KP belegt.
  • Studierende belegen je nach Lehramt die entsprechenden Pflichtmodule (für GH+R, Gym, SoPäd PB 6 - 9, WiPäd PB 23-27).
  • GH+R, Gym und SoPäd wählen aus dem Angebot der Module PB 10 - 15 zwei Module. Für GH+R sowie Gym gilt darüber hinaus: PB 14 und 15 sind NICHT miteinander zu kombinieren. Außerdem kann eines der Module PB 10 - 15 durch ein Modul aus einer Alternativliste (siehe PBO II.2.a ff.) oder durch ein Modul "Sprachen" ersetzt werden.

Michaela Koch 12:37, 22 October 2009 (UTC)